Eingliederungshilfe

§ SGB IX Betreutes Einzelwohnen (BEW)

Diese ambulante Betreuungshilfe richtet sich an erwachsene Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder Mehrfachbeeinträchtigung. Schwerpunkt in der Arbeit unserer Fachkräfte ist es, unsere Klient*innen darin Hilfe und Unterstützung zu leisten, möglichst eigenständig und selbst bestimmt im gewohnten Wohnumfeld leben zu können. gem. §§ 123 ff. SGB IX

§ 123 SGB IX nach BTHG Sozialpädagogische Einzelfallhilfe (EFH)

Die sozialpädagogische Einzelfallhilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr mit körperlichen, geistigen oder Mehrfachbeeinträchtigungen. Unsere Fachkräfte arbeiten hierbei immer ressourcenorientiert, holen unsere Klient*innen bei ihren Fähigkeiten ab und passen sich ihren individuellen Bedürfnissen an.

Ambulante Begleitete Elternschaft für Mütter und Väter mit Behinderungen

Die Hilfe richtet sich an Eltern und deren Kinder, die zum Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung gehören und einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung (SGB VIII § 27 i.V. mit §§ 30, 31, 35a) bzw. Eingliederungshilfe (SGB IX § 99) haben.