Eingliederungshilfe
§ SGB IX Betreutes Einzelwohnen (BEW)
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Diese ambulante Betreuungshilfe richtet sich an erwachsene Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder Mehrfachbeeinträchtigung. Schwerpunkt in der Arbeit unserer Fachkräfte ist es, unsere Klient*innen darin Hilfe und Unterstützung zu leisten, möglichst eigenständig und selbst bestimmt im gewohnten Wohnumfeld leben zu können. gem. §§ 123 ff. SGB IX
§ 123 SGB IX nach BTHG Sozialpädagogische Einzelfallhilfe (EFH)
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Die sozialpädagogische Einzelfallhilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr mit körperlichen, geistigen oder Mehrfachbeeinträchtigungen. Unsere Fachkräfte arbeiten hierbei immer ressourcenorientiert, holen unsere Klient*innen bei ihren Fähigkeiten ab und passen sich ihren individuellen Bedürfnissen an.
Ambulante Begleitete Elternschaft für Mütter und Väter mit Behinderungen
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Die Hilfe richtet sich an Eltern und deren Kinder, die zum Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung gehören und einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung (SGB VIII § 27 i.V. mit §§ 30, 31, 35a) bzw. Eingliederungshilfe (SGB IX § 99) haben.