Familienhilfe
§ 30, 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
–
Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte fördern bei dieser Form der ambulanten Hilfen zur Erziehung im Schwerpunkt das familiäre Zusammenleben. Sie unterstützen hierbei die Entwicklungen angemessener Lösungswege, insbesondere in Konfliktlagen, und fördern die Erziehungs- und Umgangskompetenzen der Eltern.

